Dienstag, 30. März 2010

Ihr Weg zur Existenzgründung

Ihr Weg zur Existenzgründung

Der Weg in die Existenzgründung (www.existxchange.de) ist für viele Angestellte ein Weg in die persönliche Freiheit, selbstständig zu arbeiten und dabei autark entscheiden, die Arbeitszeit frei verteilen und vielleicht das Hobby zum Beruf zu machen, bringen jedes Jahr unzählige Angestellte auf die Idee eine Existenzgründung anzugehen.

Bevor nun euphorisch ein Unternehmen gegründet wird, muss sich allerdings jeder fragen, ob er für die Selbstständigkeit begabt ist. Selbst ein Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter zu führen, ist kein Kinderspiel und neben den fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigt ein Unternehmer auch ein gewisses Maß an Selbstdisziplin, er muss entschlossen sein, kommunikationsfähig, originell, sollte Improvisationstalent besitzen und nicht zuletzt muss der Existenzgründer auch Risiken nicht unterschätzen und seine Möglichkeiten am Markt objektiv beurteilen.

Im Kontext mit der Existenzgründung sind vom angehenden Unternehmer einige Formalitäten zu erledigen. So bedarf man für die Existenzgründung einen Businessplan, in dem in allen Einzelheiten dargestellt wird, wie die Geschäftsidee in die Tat umgesetzt werden soll, welches Vermögen benötigt wird, welche Umsätze in welchen Zeiträumen generiert werden können und wie es mit der Liquidität aussieht. Immerhin muss schon bald nach der Existenzgründung mit der selbstständigen Tätigkeit das Geld für den kommenden Lebensunterhalt erziehlt werden.

Indessen macht es einen erheblichen Unterschied, ob Sie sich mit der Existenzgründung einen beruflichen Traum verwirklichen oder ob die Existenzgründung eine Notlösung ist, um aus der Arbeitslosigkeit oder dem Elend vin Hartz IV zu entkommen. Wer eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit hervor plant, kann auf die Unterstützung des Staates rechnen. Wird das geeignete Konzept erstellt, bewilligt das Arbeitsamt auf Antrag einen Zuschuss für die Existenzgründung. Der Gründungszuschuss wird über neun Monate in Höhe des vorigen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro pauschal bezahlt. Damit kann in der Startphase nach der Existenzgründung der Lebensunterhalt bestritten werden.

Im Zusammenhang mit der Existenzgründung sollte die gesamte Familie des Gründers hinter ihm stehen und Ihn optimal unterstützen.

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