Welche Rechtsform wählen?
Welche Rechtsform wählen?
Welche Rechtsform die optimale für Ihr frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Sinn Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich ganz allein oder zusammen mit einigen Partnern selbstständig machen wollen.
Typische Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Hiermit haben Sie als Existenzgründer die geringsten Probleme, was die Buchführung und sonstigste Formalitäten angeht. Jedoch sind Sie in diesem Fall auch einziger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das heisst, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Kapital haften müssen.
Homolog verhält es sich bei einer ähnlichen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Zweck zusammenschließen. Auch hier haften die Inhaber gänzlich, jedoch wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so erhebliches Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Das bedeutet im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber allein mit ihrer Firmeneinlage haften. Das eigenen Vermögen bleibt unberührt.
Eine solche Rechtsform ist beispielsweise die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ins Leben rufen zu können, braucht es gleichwohl eine Mindesteinlage von 25.000 €. Im Übrigen muss ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung inne hat. Bei dieser Rechtsform vertritt gewöhnlich nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform (existxchange) der KG die richtige für Ihr Unternehmensprojekt. Um eine Kommanditgesellschaft zu einrichten, braucht man immerhin zwei Personen. Zudem muss wenigstens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist besonders dann die bestmögliche Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar durchaus viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern lediglich an Gewinn und Verlust.
Welche Rechtsform die optimale für Ihr frisch gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Sinn Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich ganz allein oder zusammen mit einigen Partnern selbstständig machen wollen.
Typische Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Hiermit haben Sie als Existenzgründer die geringsten Probleme, was die Buchführung und sonstigste Formalitäten angeht. Jedoch sind Sie in diesem Fall auch einziger Vollhafter Ihres Unternehmens. Das heisst, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Kapital haften müssen.
Homolog verhält es sich bei einer ähnlichen Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Zweck zusammenschließen. Auch hier haften die Inhaber gänzlich, jedoch wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so erhebliches Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung haben. Das bedeutet im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber allein mit ihrer Firmeneinlage haften. Das eigenen Vermögen bleibt unberührt.
Eine solche Rechtsform ist beispielsweise die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ins Leben rufen zu können, braucht es gleichwohl eine Mindesteinlage von 25.000 €. Im Übrigen muss ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung inne hat. Bei dieser Rechtsform vertritt gewöhnlich nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform (existxchange) der KG die richtige für Ihr Unternehmensprojekt. Um eine Kommanditgesellschaft zu einrichten, braucht man immerhin zwei Personen. Zudem muss wenigstens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist besonders dann die bestmögliche Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar durchaus viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern lediglich an Gewinn und Verlust.
hanshammer - 31. Mär, 16:23